Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1461 Inkrafttreten: Tag, an dem das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt (Artikel 1, 3 und 6); 2006-07-19 (Tag nach der Verkündung; Rest des Gesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2006-07-18 BGBl-Id: bgbl1-2006-32-2
560 B
560 B
Stellen dieser Station
- § 1: Anpassung an das Bunkeröl-Übereinkommen
- § 2: Einführung von Versicherungspflichten für Bunkeröl-Übereinkommen
- § 3: Anpassung an das Bunkeröl-Übereinkommen
- § 4: Anpassung an das Bunkeröl-Übereinkommen
- § 6: Anpassung an das Bunkeröl-Übereinkommen
- § 6a: Neuer Paragraph zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
- § 7: Einführung von Strafen für Verstöße gegen das Bunkeröl-Übereinkommen
- § 8: Einführung von Ordnungswidrigkeiten für Verstöße gegen das Bunkeröl-Übereinkommen