Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 388 Inkrafttreten: 1965-05-22 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-05-21 BGBl-Id: bgbl1-1965-20-3
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RPKG — 1965-05-21
- Titel: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 388
- Inkrafttreten: 1965-05-22 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/20#page=12
- Kurz: Das Gesetz fügt dem Straßenverkehrsgesetz einen neuen Paragraphen hinzu, der die Kostenträgerschaft für Verkehrszeichen und -einrichtungen regelt. Es hebt außerdem Bestimmungen des Reichspolizeikostengesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Reichspolizeikostengesetzes auf.
Betroffene Stellen
- § 12: Außer Kraft treten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.