Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 397 Inkrafttreten: 1971-01-01 (ganzes Gesetz, außer § 6 Ziff. 7 und § 20 a Abs. 4); 1969-09-01 (§ 6 Ziff. 7); 1966-12-09 (§ 20 a Abs. 4, außer bei Verträgen vor dem 9. Dezember 1966) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-05-05 BGBl-Id: bgbl1-1971-38-2
4.0 KiB
4.0 KiB
Stellen dieser Station
- § 18a: Neue Vorschriften zur Ergänzung der Lohnsteuerkarte durch das Finanzamt wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder
- § 18b: Neue Vorschriften zur zeitlichen Wirksamkeit der Änderung oder Ergänzung der Lohnsteuerkarte
- § 19: Neue Vorschriften zum Vermerk über Änderung der Lohnsteuerkarte
- § 20: Neue Vorschriften zu Werbungskosten, die beim Arbeitslohn zu berücksichtigen sind
- § 20a: Neue Vorschriften zu Sonderausgaben, die steuerfrei zu vermerken sind
- § 56: Neue Vorschrift zur Anrufungsauskunft
- § 57: Neue Vorschrift zur Zuständigkeit in besonderen Fällen
- § 58: Neue Vorschrift zum Anwendungszeitraum
- § 59: Neue Vorschrift zur Geltung im Land Berlin
- § 18 a Abs. 5 Satz 2 und 3: Bestimmungen zur Berichtigung der Lohnsteuerkarte
- § 25 b: Neue Bestimmungen für Freibeträge für besondere Fälle
- § 26: Neue Bestimmungen für Pauschbeträge für Körperbehinderte
- § 26 a: Neue Bestimmungen für Altersfreibetrag
- § 26 b: Neue Bestimmungen für Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- § 27: Neue Bestimmungen für die Art der Berücksichtigung
- § 27a: Neue Vorschriften zur Art der Berücksichtigung von steuerfreien Beträgen bei Ehegatten
- § 28: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt der Berücksichtigung von Änderungen auf der Lohnsteuerkarte
- § 28a: Neue Vorschriften zur Nachforderung von Lohnsteuer in bestimmten Fällen
- § 29: Neue Vorschriften zur Vorlegung und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte
- § 30: Neue Vorschriften zur Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 31: Neue Vorschriften zum Lohnkonto
- § 32: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer, einschließlich der Lohnsteuertabellen für verschiedene Lohnzahlungszeiträume.
- § 32a: Die Vorschrift § 32a entfällt.
- § 32b: Neue Vorschriften zur Steuerermäßigung bei ausländischem Arbeitslohn.
- § 33: Neue Definition des Lohnzahlungszeitraums.
- § 34: Neue Vorschriften zur Anwendung der Lohnsteuertabelle.
- § 35: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen.
- § 35a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Vomhundertsatz bei bestimmten sonstigen Bezügen.
- § 35b: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen in anderen Fällen.
- § 36: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer bei mehreren Dienstverhältnissen
- § 37: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer bei Nichtvorlegung der Lohnsteuerkarte
- § 38: Neue Vorschriften für die Behandlung von im Ausland wohnhaften Beamten
- § 39: Streichung des § 39
- § 40: Neue Vorschriften für die Behandlung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern
- § 41: Neue Vorschriften für die Abführung der Lohnsteuer
- § 42: Streichung des § 42
- § 43: Neue Definition der Betriebstätte
- § 44: Neue Vorschriften für die Lohnsteueranmeldung
- § 45: Neue Vorschriften für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten bei der Abführung der Lohnsteuer
- § 7: Neue Vorschriften zur Bestimmung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte.
- § 8: Neue Vorschriften für Kinderfreibeträge für Kinder bis zu 18 Jahren.
- § 9: Neue Vorschriften für das Verzeichnis der Lohnsteuerkarten.
- § 10: Neue Vorschriften für die Aushändigung der Lohnsteuerkarten.
- § 11: Neue Vorschriften für die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Beantragung der Lohnsteuerkarte.
- § 12: Neue Vorschriften für die nachträgliche Ausschreibung von Lohnsteuerkarten.
- § 14: Neue Vorschriften für mehrere Lohnsteuerkarten.
- § 15: Neue Vorschriften für weitere Anordnungen über die Lohnsteuerkarten.
- § 16: Neue Vorschriften für den Verlust der Lohnsteuerkarte.
- § 17: Neue Vorschriften für das Verbot privater Änderungen auf der Lohnsteuerkarte.
- § 17a: Neue Vorschriften zur Vermeidung von Härten bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen und bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen.
- § 18: Neue Vorschriften für die Ergänzung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeindebehörde wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder.