Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1713 Inkrafttreten: 1972-09-13 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-09-12 BGBl-Id: bgbl1-1972-98-1
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GEWSTG — 1972-09-12
- Titel: Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1713
- Inkrafttreten: 1972-09-13
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/98#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die steuerliche Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und verbessert die steuerliche Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, insbesondere durch Anpassungen im Außensteuergesetz und im Steueranpassungsgesetz.
Betroffene Stellen
- § 9: Neue Ziffer 7 hinzugefügt, die Gewinne aus Anteilen an ausländischen Tochtergesellschaften regelt.
- § 12 Abs. 3: Neue Ziffer 4 hinzugefügt, die den Wert von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften regelt.
- § 36: Neue Absätze 4 und 5 hinzugefügt, die die Anwendung von § 9 Ziff. 7 und § 12 Abs. 3 Ziff. 4 regeln.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.