Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 335 Inkrafttreten: 1959-07-03 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-07-02 BGBl-Id: bgbl1-1959-24-3
992 B
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_BLG_1 — 1959-07-02
- Titel: Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 335
- Inkrafttreten: 1959-07-03
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/24#page=23
- Kurz: Das Gesetz regelt die Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund, insbesondere die Übernahme von Aufwendungen und Einnahmen sowie die Anpassung bestehender Gesetze für das Saarland.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Ziff. 1, 2 und 7, die §§ 3, 5, 6, 18 bis 20: Bestimmungen finden im Saarland keine Anwendung
- § 4 Abs. 1: Neue Fassung für das Saarland
- § 17: Neue Fassung für das Saarland
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für das Saarland
- § 21a: Neue Fassung für das Saarland
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.