Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3013 Inkrafttreten: 2004-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist); 2004-02-01 (Artikel 5 Nr. 2, Artikel 7 Nr. 3 und Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2); 2004-04-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 4, Artikel 3, 6, 7 Nr. 1 Buchstabe a und b, Nr. 2 und 4 und Artikel 8 Nr. 1); null (Artikel 12 tritt unmittelbar nach Inkrafttreten der Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in Kraft) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2003-12-30 BGBl-Id: bgbl1-2003-67-3
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