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LawGit Spiegel deebd89bdc BGBl. 1992 I S. 2075 · Änderung · Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2075
Inkrafttreten: 1992-12-24 (Tag nach der Verkündung); 1993-01-01 (Art. 1 Nr. 8 Buchstabe b)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-12-23

BGBl-Id: bgbl1-1992-57-13
1992-12-23 12:00:00 +00:00

1.4 KiB

BMLV — 1992-12-23

  • Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2075
  • Inkrafttreten: 1992-12-24 (Tag nach der Verkündung); 1993-01-01 (Art. 1 Nr. 8 Buchstabe b)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/57#page=55
  • Kurz: Die Verordnung ändert die Baumaschinenlärm-Verordnung, insbesondere durch die Einführung des Begriffs 'Geräuschemissionswerte' anstelle von 'Schalleistungspegel'. Zudem werden einige Artikel gestrichen oder neu gefasst.

Betroffene Stellen

  • § 1 Abs. 1: Ersetzen von 'Schalleistungspegel' durch 'Geräuschemissionswerte'
  • § 1 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes 2
  • § 1 Abs. 2: Hinzufügen eines neuen Satzes 2
  • § 2 Nr. 1: Ersetzen von 'Schalleistungspegel' durch 'Geräuschemissionswerte'
  • § 3: Mehrere Änderungen in der Überschrift und im Text
  • § 4 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'den zulässigen Schalleistungspegel' durch 'die zulässigen Geräuschemissionswerte'
  • § 6: Streichung von 'dem Muster' und Hinzufügen neuer Wörter
  • § 7 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes 3
  • § 7a: Streichung des gesamten Artikels
  • § 8: Mehrere Änderungen im Text
  • § 9: Streichung des gesamten Artikels

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.