Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2075 Inkrafttreten: 1992-12-24 (Tag nach der Verkündung); 1993-01-01 (Art. 1 Nr. 8 Buchstabe b) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1992-12-23 BGBl-Id: bgbl1-1992-57-13
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BMLV — 1992-12-23
- Titel: Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2075
- Inkrafttreten: 1992-12-24 (Tag nach der Verkündung); 1993-01-01 (Art. 1 Nr. 8 Buchstabe b)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/57#page=55
- Kurz: Die Verordnung ändert die Baumaschinenlärm-Verordnung, insbesondere durch die Einführung des Begriffs 'Geräuschemissionswerte' anstelle von 'Schalleistungspegel'. Zudem werden einige Artikel gestrichen oder neu gefasst.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Ersetzen von 'Schalleistungspegel' durch 'Geräuschemissionswerte'
- § 1 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes 2
- § 1 Abs. 2: Hinzufügen eines neuen Satzes 2
- § 2 Nr. 1: Ersetzen von 'Schalleistungspegel' durch 'Geräuschemissionswerte'
- § 3: Mehrere Änderungen in der Überschrift und im Text
- § 4 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'den zulässigen Schalleistungspegel' durch 'die zulässigen Geräuschemissionswerte'
- § 6: Streichung von 'dem Muster' und Hinzufügen neuer Wörter
- § 7 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes 3
- § 7a: Streichung des gesamten Artikels
- § 8: Mehrere Änderungen im Text
- § 9: Streichung des gesamten Artikels
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.