Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848 Inkrafttreten: 1953-01-01 (für den Steuerabzug vom Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet); 1953-01-01 (für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1952 zufließen) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1952-57-5
556 B
556 B
Stellen dieser Station
- § 20 Abs. 1: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 20a Ziff. 2 Buchstabe b: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 21: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 22: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 40 Abs. 4: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 25 Abs. 5: In der Überschrift der ersten Spalte der Übersicht werden die Worte 'siebenhundertachtzig Deutsche Mark' durch 'neunhundertsechsunddreißig Deutsche Mark' ersetzt.
- § 31 Abs. 5: Die Zahl 127 wird durch 140 und die Zahl 29 wird durch 32 ersetzt.