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LawGit Spiegel 79a4e32501 BGBl. 1952 I S. 848 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
Inkrafttreten: 1953-01-01 (für den Steuerabzug vom Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet); 1953-01-01 (für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1952 zufließen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1952-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1952-57-5
1970-01-01 00:24:19 +00:00

556 B

Stellen dieser Station

  • § 20 Abs. 1: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
  • § 20a Ziff. 2 Buchstabe b: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
  • § 21: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
  • § 22: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
  • § 40 Abs. 4: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
  • § 25 Abs. 5: In der Überschrift der ersten Spalte der Übersicht werden die Worte 'siebenhundertachtzig Deutsche Mark' durch 'neunhundertsechsunddreißig Deutsche Mark' ersetzt.
  • § 31 Abs. 5: Die Zahl 127 wird durch 140 und die Zahl 29 wird durch 32 ersetzt.