Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 719 Inkrafttreten: 1953-08-06 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-08-05 BGBl-Id: bgbl1-1953-43-1
873 B
873 B
AVG — 1953-08-05
- Titel: Gesetz über die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 719
- Inkrafttreten: 1953-08-06 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/43#page=1
- Kurz: Das Gesetz ermöglicht die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch Darlehen und Zinszuschüsse aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.
Betroffene Stellen
- § 139 Abs. 2: Referenz auf Maßnahmen der genannten Art
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.