Files
laws-git/stbaug/STELLEN.md
LawGit Spiegel 5666b420ca BGBl. 1979 I S. 949 · Änderung · Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht
Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 949
Inkrafttreten: 1979-08-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1979-07-13

BGBl-Id: bgbl1-1979-37-1
1979-07-13 12:00:00 +00:00

2.2 KiB

Stellen dieser Station

  • § 433 Abs. 1: Bedeutung einer Stelle übertragen, die Entscheidungen vorbereitet
  • § 433 Abs. 5: Neuer Absatz zur Übertragung des Vorkaufsrechts an den Umlegungsausschuss
  • § 51 Abs. 5: Neuer Absatz zur Übertragung von Entscheidungen auf eine Stelle
  • § 71 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für die vorzeitige Inkraftsetzung von Teilen des Umlegungsplans
  • § 76: Neue Fassung für die Vorwegnahme der Entscheidung
  • § 77 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung für die Einweisung in den Besitz von Grundstücken
  • § 77 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen des Wortes 'auch'
  • § 77 Abs. 1a: Neuer Absatz zur vorzeitigen Einweisung in den Besitz
  • § 80: Neue Fassung für die Grenzregelung
  • § 81 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Ausgleichung von Wertänderungen
  • § 82: Neue Fassung für den Beschluß über die Grenzregelung
  • § 83 Abs. 1 Satz 2: Einfügen eines Satzes zur Anwendung von § 71 Abs. 2
  • § 83 Abs. 2 Satz 2: Einfügen von 'Grundstücke oder'
  • § 83 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung für die Übertragung des Eigentums
  • § 83 Abs. 3 Satz 3: Neue Fassung für die Zugehörigkeit von Grundstücken
  • § 125 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen
  • § 137 Abs. 1 Satz 2: Streichung von 'im Einzelfall'
  • § 155 Abs. 2: Neuer Absatz zur Widerspruchswirkung bei vorzeitiger Besitzeinweisung
  • § 155a: Neue Fassung für die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
  • § 155b: Neuer Absatz zur Verletzung sonstiger Vorschriften der Bauleitplanung
  • § 155c: Neuer Absatz zur Aufgabe der Genehmigungsbehörde
  • § 156 Abs. 1 Nr. 3a: Neue Nummer zur Beseitigung von Bepflanzungen
  • § 156 Abs. 2: Einfügen von Strafen für die Beseitigung von Bepflanzungen
  • § 157 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der Zahl 40 durch 39
  • § 158 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • § 164: Neue Fassung für die Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung
  • § 166 Abs. 5: Streichung des Absatzes
  • Überschrift des Elften Teils: Neue Fassung für die Überschrift
  • Überschrift vor § 173: Neue Überschrift für den Ersten Abschnitt
  • §§ 183 bis 185: Streichung der Abschnitte
  • Zweiter Abschnitt nach § 182: Neuer Abschnitt für die Überleitungsvorschriften