Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 949 Inkrafttreten: 1979-08-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1979-07-13 BGBl-Id: bgbl1-1979-37-1
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Stellen dieser Station
- § 433 Abs. 1: Bedeutung einer Stelle übertragen, die Entscheidungen vorbereitet
- § 433 Abs. 5: Neuer Absatz zur Übertragung des Vorkaufsrechts an den Umlegungsausschuss
- § 51 Abs. 5: Neuer Absatz zur Übertragung von Entscheidungen auf eine Stelle
- § 71 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für die vorzeitige Inkraftsetzung von Teilen des Umlegungsplans
- § 76: Neue Fassung für die Vorwegnahme der Entscheidung
- § 77 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung für die Einweisung in den Besitz von Grundstücken
- § 77 Abs. 1 Nr. 2: Einfügen des Wortes 'auch'
- § 77 Abs. 1a: Neuer Absatz zur vorzeitigen Einweisung in den Besitz
- § 80: Neue Fassung für die Grenzregelung
- § 81 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Ausgleichung von Wertänderungen
- § 82: Neue Fassung für den Beschluß über die Grenzregelung
- § 83 Abs. 1 Satz 2: Einfügen eines Satzes zur Anwendung von § 71 Abs. 2
- § 83 Abs. 2 Satz 2: Einfügen von 'Grundstücke oder'
- § 83 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung für die Übertragung des Eigentums
- § 83 Abs. 3 Satz 3: Neue Fassung für die Zugehörigkeit von Grundstücken
- § 125 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen
- § 137 Abs. 1 Satz 2: Streichung von 'im Einzelfall'
- § 155 Abs. 2: Neuer Absatz zur Widerspruchswirkung bei vorzeitiger Besitzeinweisung
- § 155a: Neue Fassung für die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
- § 155b: Neuer Absatz zur Verletzung sonstiger Vorschriften der Bauleitplanung
- § 155c: Neuer Absatz zur Aufgabe der Genehmigungsbehörde
- § 156 Abs. 1 Nr. 3a: Neue Nummer zur Beseitigung von Bepflanzungen
- § 156 Abs. 2: Einfügen von Strafen für die Beseitigung von Bepflanzungen
- § 157 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der Zahl 40 durch 39
- § 158 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 164: Neue Fassung für die Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung
- § 166 Abs. 5: Streichung des Absatzes
- Überschrift des Elften Teils: Neue Fassung für die Überschrift
- Überschrift vor § 173: Neue Überschrift für den Ersten Abschnitt
- §§ 183 bis 185: Streichung der Abschnitte
- Zweiter Abschnitt nach § 182: Neuer Abschnitt für die Überleitungsvorschriften