Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1436 Inkrafttreten: 1975-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1975-06-25 BGBl-Id: bgbl1-1975-68-2
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- § 1 Abs. 1 und 2: Neufassung der Gebühren für verschiedene Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- § 3 Abs. 1: Neufassung der Gebührenhöhen für Entlassung, Genehmigung zur Beibehaltung und Erteilung von Staatsangehörigkeitsurkunden