Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3274 Inkrafttreten: 1997-12-31 (Tag nach der Verkündung; Art. 1 Nr. 5, 6 und 8); Datum der Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der dritten Stufe der Währungsunion gemäß Artikel 109j des EG-Vertrages (Rest des Gesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1997-88-11
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- § 2 Satz 2: Ersetzung von 'zweihundertneunzig Millionen' durch 'fünf Milliarden'
- § 3: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 4 erster Halbsatz: Einfügung von 'unbeschadet des Artikels 6 Abs. 2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank'
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung durch mehrere Sätze
- § 7 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von 'zwei' durch 'fünf'
- § 8 Abs. 4 Satz 4: Ersetzung von 'zwei' durch 'fünf'
- § 12: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 13 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'unbeschadet des Artikels 105a Abs. 1 des EG-Vertrages'
- § 15 und 16: Aufhebung der Paragraphen
- § 25: Einfügung von 'oder auf der Grundlage der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank'
- § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3: Neufassung der Sätze
- § 27: Neufassung von Nummer 1 und Streichung von Nummer 2
- § 28: Aufhebung des Paragraphen
- § 45: Einfügung eines neuen Paragraphen