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LawGit Spiegel 182b75a94f BGBl. 1965 I S. 969 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 969
Inkrafttreten: 1965-11-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-08-28

BGBl-Id: bgbl1-1965-43-2
1970-01-01 01:41:23 +00:00

1.2 KiB

ZBMG — 1965-08-28

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 969
  • Inkrafttreten: 1965-11-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/43#page=25
  • Kurz: Das Gesetz ändert den Schlusstermin für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und regelt weitere Maßnahmen im Mietpreisrecht, insbesondere die Freigabe von Mietpreisen und die Außerkrafttreten bestimmter Vorschriften.

Betroffene Stellen

  • § 15 Abs. 1: Das Datum '1. Januar 1966' wird durch '1. Januar 1968' ersetzt.
  • § 18 Abs. 1: Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1967 außer Kraft, und verschiedene andere Vorschriften treten ebenfalls außer Kraft.
  • § 18 Abs. 2: Bestimmungen über die Außerkrafttreten der §§ 22, 23 sowie der §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietengesetzes.
  • § 18 Abs. 3: Das Datum '31. Dezember 1965' wird durch '31. Dezember 1967' ersetzt, und das Wort 'Mietpreisvorschriften' wird durch 'Vorschriften' ersetzt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.