Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 338
Inkrafttreten: 1966-06-09 (Tag nach der Verkündung; in den Gebieten, in denen das Mieterschutzgesetz nicht mehr anzuwenden ist); mit dem Tage, von dem an das Mieterschutzgesetz danach nicht mehr anzuwenden ist (in den Gebieten, in denen das Mieterschutzgesetz nach seinem § 54 Abs. 2, 3 unanwendbar wird); mit dem Außerkrafttreten des Mieterschutzgesetzes (im übrigen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1966-06-08
BGBl-Id: bgbl1-1966-23-2