Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 920 Inkrafttreten: 1965-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-08-27 BGBl-Id: bgbl1-1965-42-6
794 B
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WISIG — 1965-08-27
- Titel: Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 920
- Inkrafttreten: 1965-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/42#page=16
- Kurz: Das Gesetz regelt Maßnahmen zur Sicherstellung von Leistungen in der gewerblichen Wirtschaft und im Geld- und Kapitalverkehr für Verteidigungszwecke, einschließlich der Möglichkeit, Rechtsverordnungen zu erlassen.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.