Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 382 Inkrafttreten: 1952-07-11 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-07-10 BGBl-Id: bgbl1-1952-28-3
769 B
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WGG — 1952-07-10
- Titel: Vermögensteuer-Durchführungsverordnung (VStDV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 382
- Inkrafttreten: 1952-07-11 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/28#page=14
- Kurz: Die Verordnung regelt die Durchführung der Vermögensteuer, insbesondere die Befreiung von Steuer für bestimmte Körperschaften, Wohnungs- und Siedlungsunternehmen sowie Pensionskassen. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 28: Anwendung für die Befreiung von Wohnungs- und Siedlungsunternehmen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.