Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 485 Inkrafttreten: 1964-08-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-07-21 BGBl-Id: bgbl1-1964-36-8
347 B
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§ 4
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1964-07-21 — Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 485
§ 4: Bezeichnungen der Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI) werden von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.