Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1121 Inkrafttreten: 1956-07-01 (ursprüngliche Fassung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-07 BGBl-Id: bgbl1-1961-60-1
297 B
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§ 86
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-08-07 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1121
§ 86: Frei finanzierte Wohnungen unterliegen nicht der Wohnraumbewirtschaftung.