Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 435 Inkrafttreten: 1962-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-06-30 BGBl-Id: bgbl1-1962-23-2
998 B
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WEINZO — 1962-06-30
- Titel: Dritte Verordnung über Einfuhrerleichterungen für Weinsendungen aus Frankreich im Rahmen der zollfreien Kontingente für das Saarland
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 435
- Inkrafttreten: 1962-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/23#page=11
- Kurz: Die Verordnung befreit Weinfuhren aus Frankreich im Rahmen der zollfreien Kontingente für das Saarland von bestimmten Untersuchungen und Anwendungen von Vorschriften der WeinVO und WeinzO.
Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Nicht anwendbar für Weinfuhren im Rahmen des Kapitels IV des Saarvertrages
- § 17a Abs. 4: Nicht anwendbar für Weinfuhren im Rahmen des Kapitels IV des Saarvertrages
- § 17a Abs. 1 bis 3 und 5: Nicht anwendbar für Weinfuhren im Rahmen des Kapitels IV des Saarvertrages
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.