Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1617 Inkrafttreten: 1965-09-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-10-21 BGBl-Id: bgbl1-1965-60-1
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WBG — 1965-10-21
- Titel: Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1617
- Inkrafttreten: 1965-09-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/60#page=1
- Kurz: Die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) tritt am 1. September 1965 in Kraft und enthält Änderungen und Ergänzungen verschiedener Vorschriften.
Betroffene Stellen
- § 109: Vorschriften für die Anerkennung öffentlich geförderter Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen als Familienheime oder eigengenutzte Eigentumswohnungen.
- § 110: Vorschriften für die Grundsteuervergünstigung für Eigenheime, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheime, die nach dem 31. Juli 1953 und bis zum 30. Juni 1956 bezugsfertig geworden sind.
- § 112: Verweisungen auf Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des vorliegenden Gesetzes.
- § 113: Überleitungsvorschriften für Wohnungen zugunsten von Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen.
- § 114: Überleitungsvorschriften für Wohnflächengrenzen im öffentlich geförderten sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau.
- § 115: Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen.
- § 116: Sondervorschriften für Berlin.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.