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LawGit Spiegel c00e195112 BGBl. 1965 I S. 1617 · Neubekanntmachung · Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1617
Inkrafttreten: 1965-09-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-10-21

BGBl-Id: bgbl1-1965-60-1
1970-01-01 01:42:17 +00:00

1.5 KiB

WBG — 1965-10-21

  • Titel: Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1617
  • Inkrafttreten: 1965-09-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/60#page=1
  • Kurz: Die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) tritt am 1. September 1965 in Kraft und enthält Änderungen und Ergänzungen verschiedener Vorschriften.

Betroffene Stellen

  • § 109: Vorschriften für die Anerkennung öffentlich geförderter Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen als Familienheime oder eigengenutzte Eigentumswohnungen.
  • § 110: Vorschriften für die Grundsteuervergünstigung für Eigenheime, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheime, die nach dem 31. Juli 1953 und bis zum 30. Juni 1956 bezugsfertig geworden sind.
  • § 112: Verweisungen auf Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des vorliegenden Gesetzes.
  • § 113: Überleitungsvorschriften für Wohnungen zugunsten von Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen.
  • § 114: Überleitungsvorschriften für Wohnflächengrenzen im öffentlich geförderten sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau.
  • § 115: Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen.
  • § 116: Sondervorschriften für Berlin.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.