Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 821 Inkrafttreten: 1950-12-30 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1950-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1950-54-3
704 B
704 B
VHV — 1950-12-29
- Titel: Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 821
- Inkrafttreten: 1950-12-30 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/54#page=11
- Kurz: Das Gesetz regelt den Ablauf von Fristen, die durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmt wurden, und hebt dabei bestimmte Vorschriften auf.
Betroffene Stellen
- §§ 30, 31: Außer Kraft treten bei Inkrafttreten des Gesetzes
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.