Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1323 Inkrafttreten: 1961-08-24 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-23 BGBl-Id: bgbl1-1961-67-6
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Stellen dieser Station
- § 151 Abs. 1: Neue Fassung für die Abgabe von Branntwein und weingeisthaltigen Erzeugnissen
- § 152 Abs. 2: Neue Fassung für den Monopolausgleich bei weingeisthaltigen Erzeugnissen
- § 152 Abs. 3: Neue Fassung für die Bemessung des Monopolausgleichs bei Vergünstigungen
- § 154: Neue Fassung für die Entstehung und Bemessung der Monopolausgleichschuld
- § 161 a: Neue Fassung für die Entstehung und Bemessung der Essigsäuresteuer
- § 155: Ersetzung von 'Zollausschlüssen' durch 'Freihäfen'
- § 167: Ersetzung von 'Zollausschlüssen' durch 'Freihäfen'