Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 153 Inkrafttreten: 1959-03-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-03-19 BGBl-Id: bgbl1-1959-11-1
697 B
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UZG — 1959-03-19
- Titel: Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 153
- Inkrafttreten: 1959-03-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/11#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in den Kindergeldgesetzen, insbesondere die Höhe des Kindergeldes und die Bedingungen für die Gewährung von Kindergeld und Kindergeldzuschlägen.
Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 7 Satz 1: Wort 'dreißig' durch 'vierzig' ersetzt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.