Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 407 Inkrafttreten: 1965-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-05-21 BGBl-Id: bgbl1-1965-20-6
810 B
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UVNG — 1965-05-21
- Titel: Verordnung über die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung an die Deutsche Bundespost zu zahlende Vergütung für Rentenauszahlungen (UV-Vergütungsverordnung für Rentenauszahlungen)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 407
- Inkrafttreten: 1965-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/20#page=31
- Kurz: Die Verordnung regelt die Vergütung, die die Deutsche Bundespost für die Auszahlung von Renten und Rentenabfindungen aus der Unfallversicherung erhält. Sie tritt am 1. Januar 1965 in Kraft.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.