Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 505 Inkrafttreten: 1951-06-01; 1950-04-01 (§ 4) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-08-13 BGBl-Id: bgbl1-1951-40-2
968 B
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SVAG — 1951-08-13
- Titel: Gesetz über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen und über Änderungen des Gemeinlastverfahrens (Rentenzulagengesetz - RZG -)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 505
- Inkrafttreten: 1951-06-01; 1950-04-01 (§ 4)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/40#page=7
- Kurz: Das Rentenzulagengesetz regelt die Gewährung von Zulagen zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Aufteilung der Mehraufwendungen zwischen Bund und Versicherungsträgern. Es tritt am 1. Juni 1951 in Kraft, wobei § 4 bereits ab 1. April 1950 gilt.
Betroffene Stellen
- § 1: Übersteigung der Zuschläge zur Auffüllung der Renten
- § 6: Außer den Rentenausgaben auch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.