Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 921 Inkrafttreten: 1965-01-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1964-59-5
298 B
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§ 37
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1964-12-02 — Zweites Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 921
§ 37: Neuer Paragraph, der Fahrverbot bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen regelt.