Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 681 Inkrafttreten: 1961-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-06-13 BGBl-Id: bgbl1-1961-39-2
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SPKG — 1961-06-13
- Titel: Neufassung des Spielkartensteuergesetzes
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 681
- Inkrafttreten: 1961-10-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/39#page=683
- Kurz: Die Neufassung des Spielkartensteuergesetzes tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft und regelt die Steuerpflicht, Steuersätze sowie die Steuerverfahren für Spielkarten.
Betroffene Stellen
- § 12: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Herstellungsbetrieben
- § 13: Neue Vorschriften für Anzeigen über Änderungen
- § 14: Neue Vorschriften für Anzeigen der Eröffnung und Einstellung des Betriebs
- § 15: Neue Vorschriften für die Betriebseinrichtung
- § 16: Neue Vorschriften für das Ausgangslager
- § 17: Neue Vorschriften für das Ausgangslagerbuch
- § 18: Neue Vorschriften für die Führung und Aufbewahrung der Steuerbücher
- § 19: Neue Vorschriften für die Vernichtung und den Untergang von Spielkarten im Ausgangslager
- § 20: Neue Vorschriften für die Probeentnahme
- § 21: Neue Vorschriften für die Bestandsaufnahme
- § 22: Neue Vorschriften für den Einzelhandel durch Hersteller
- § 23: Neue Vorschriften für den Betriebsleiter
- § 24: Neue Vorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung der Spielkarten
- § 25: Neue Vorschriften für die Berlin-Klausel
- § 26: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.