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LawGit Spiegel 478fbb2084 BGBl. 1961 I S. 681 · Neubekanntmachung · Neufassung des Spielkartensteuergesetzes
Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 681
Inkrafttreten: 1961-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-06-13

BGBl-Id: bgbl1-1961-39-2
1970-01-01 01:15:46 +00:00

1.5 KiB

SPKG — 1961-06-13

  • Titel: Neufassung des Spielkartensteuergesetzes
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 681
  • Inkrafttreten: 1961-10-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/39#page=683
  • Kurz: Die Neufassung des Spielkartensteuergesetzes tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft und regelt die Steuerpflicht, Steuersätze sowie die Steuerverfahren für Spielkarten.

Betroffene Stellen

  • § 12: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Herstellungsbetrieben
  • § 13: Neue Vorschriften für Anzeigen über Änderungen
  • § 14: Neue Vorschriften für Anzeigen der Eröffnung und Einstellung des Betriebs
  • § 15: Neue Vorschriften für die Betriebseinrichtung
  • § 16: Neue Vorschriften für das Ausgangslager
  • § 17: Neue Vorschriften für das Ausgangslagerbuch
  • § 18: Neue Vorschriften für die Führung und Aufbewahrung der Steuerbücher
  • § 19: Neue Vorschriften für die Vernichtung und den Untergang von Spielkarten im Ausgangslager
  • § 20: Neue Vorschriften für die Probeentnahme
  • § 21: Neue Vorschriften für die Bestandsaufnahme
  • § 22: Neue Vorschriften für den Einzelhandel durch Hersteller
  • § 23: Neue Vorschriften für den Betriebsleiter
  • § 24: Neue Vorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung der Spielkarten
  • § 25: Neue Vorschriften für die Berlin-Klausel
  • § 26: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.