Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 273 Inkrafttreten: 1953-06-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-06-06 BGBl-Id: bgbl1-1953-25-1
761 B
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SHWG — 1953-06-06
- Titel: Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 273
- Inkrafttreten: 1953-06-07 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/25#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Gebührenbefreiung für bestimmte Wohnungsbaugeschäfte, insbesondere für öffentlich geförderte oder steuerbegünstigte Wohnungen. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt gleichzeitig andere Vorschriften auf.
Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1: Teilweise Aufhebung der Gebührenbefreiung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.