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LawGit Spiegel 87a983f47f BGBl. 1953 I S. 273 · Erlass · Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau
Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 273
Inkrafttreten: 1953-06-07 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1953-06-06

BGBl-Id: bgbl1-1953-25-1
1970-01-01 00:26:57 +00:00

761 B

SHWG — 1953-06-06

  • Titel: Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 273
  • Inkrafttreten: 1953-06-07 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/25#page=1
  • Kurz: Das Gesetz regelt die Gebührenbefreiung für bestimmte Wohnungsbaugeschäfte, insbesondere für öffentlich geförderte oder steuerbegünstigte Wohnungen. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt gleichzeitig andere Vorschriften auf.

Betroffene Stellen

  • § 5 Abs. 1: Teilweise Aufhebung der Gebührenbefreiung

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.