Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 51 Inkrafttreten: 1951-02-01 (Artikel 1 Ziffer 1); 1951-01-11 (Artikel 1 Ziffer 2) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-01-10 BGBl-Id: bgbl1-1951-2-5
433 B
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§ 6
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1951-01-10 — Zweite Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 51
StDVO - SHG zu § 6 Abs. 1 Ziffer 2 Satz 2: Die Befreiung der Kapitalgesellschaft ist unschädlich, wenn die Aufsichtsratsmitglieder oder Vorstandsmitglieder ihr Amt nicht mehr inne hatten oder die Anteile ihren Erben gehörten.