Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 265 Inkrafttreten: 1953-06-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-05-30 BGBl-Id: bgbl1-1953-24-1
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SGWW — 1953-05-30
- Titel: Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 265
- Inkrafttreten: 1953-06-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/24#page=1
- Kurz: Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer von zwei Wirtschaftsgesetzen bis zum 30. September 1954 und führt Änderungen an den Vorschriften zur Sicherung des Warenverkehrs und zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen ein.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 und 2: Neufassung der Befugnisse zur Erlassung von Vorschriften
- § 1 Abs. 5: Neufassung der Bestimmungen zur Behandlung von Marshallplan-Waren
- § 2: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur statistischen Erfassung
- § 4 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Anhörung von Fachausschüssen
- § 6: Änderung der Verweise in § 6
- § 7: Neufassung der Strafbestimmungen
- § 8: Neufassung der Bußgeldbestimmungen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.