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LawGit Spiegel ec0d20f5b5 BGBl. 1953 I S. 265 · Änderung · Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 265
Inkrafttreten: 1953-06-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1953-05-30

BGBl-Id: bgbl1-1953-24-1
1970-01-01 00:26:50 +00:00

1.1 KiB

SGWW — 1953-05-30

  • Titel: Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 265
  • Inkrafttreten: 1953-06-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/24#page=1
  • Kurz: Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer von zwei Wirtschaftsgesetzen bis zum 30. September 1954 und führt Änderungen an den Vorschriften zur Sicherung des Warenverkehrs und zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen ein.

Betroffene Stellen

  • § 1 Abs. 1 und 2: Neufassung der Befugnisse zur Erlassung von Vorschriften
  • § 1 Abs. 5: Neufassung der Bestimmungen zur Behandlung von Marshallplan-Waren
  • § 2: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur statistischen Erfassung
  • § 4 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Anhörung von Fachausschüssen
  • § 6: Änderung der Verweise in § 6
  • § 7: Neufassung der Strafbestimmungen
  • § 8: Neufassung der Bußgeldbestimmungen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.