Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 97 Inkrafttreten: 1958-03-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-03-07 BGBl-Id: bgbl1-1958-7-1
670 B
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§ 1
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1958-03-07 — Vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des Saatgutwesens Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 97
Anlage zu § 1 der Verordnung über das Artenverzeichnis: Die Worte 'Salix spec. Korbweide' werden gestrichen.
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a der Prüfungs- und Überwachungsordnung: Neue Fassung: 'a) für Wintergerste, Winterleguminosen, Winterölfrüchte, Inkarnatklee, Welsches Weidelgras und Reben bis zum 30. Juni'.
§ 1 der Ersten Verordnung über Ausnahmen im Verkehr mit Saatgut: Neue Nummer 43 a eingefügt: '43 a. Salix spec. Korbweide'.