Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1233 Inkrafttreten: 1962-01-01; 1961-08-19 (Artikel 9 II. Nr. 6) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-18 BGBl-Id: bgbl1-1961-65-2
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SCHWERBG — 1961-08-18
- Titel: Neufassung des Schwerbeschädigtengesetzes
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1233
- Inkrafttreten: 1962-01-01; 1961-08-19 (Artikel 9 II. Nr. 6)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/65#page=13
- Kurz: Das Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft, wobei Artikel 9 II. Nr. 6 bereits am Tag nach der Verkündung wirksam wird. Es gilt auch im Land Berlin, mit Ausnahmen.
Betroffene Stellen
- § 37: Neue Vorschriften zur unabhängigen Tätigkeit von Schwerbeschädigten
- § 38: Neue Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 39: Neue Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten
- § 40: Neue Strafvorschriften
- § 41: Neue Durchführungsvorschriften
- § 42: Neue Ubergangsvorschriften
- § 43: Neue Vorschriften zur Geltung im Land Berlin
- § 44: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.