Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 1072 Inkrafttreten: 1956-12-30 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1956-54-6
848 B
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RMG — 1956-12-29
- Titel: Gesetz über die Gewährung einer Vorschußzahlung in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenvorschußzahlungsgesetz - RVZG)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 1072
- Inkrafttreten: 1956-12-30 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/54#page=62
- Kurz: Das Rentenvorschußzahlungsgesetz gewährt Empfängern von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einen Vorschuß auf die Rentenerhöhungen für den Monat Februar 1957. Die Vorschußzahlung wird bei anderen Sozialleistungen nicht angerechnet.
Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 2: entsprechendes Geltung für Vorschußzahlung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.