Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 705 Inkrafttreten: 1957-10-31 (ganzes Gesetz außer § 2); 1960-08-26 (Tag nach der Verkündung; § 2) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-08-25 BGBl-Id: bgbl1-1960-47-6
945 B
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RHO — 1960-08-25
- Titel: Gesetz über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 705
- Inkrafttreten: 1957-10-31 (ganzes Gesetz außer § 2); 1960-08-26 (Tag nach der Verkündung; § 2)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/47#page=9
- Kurz: Das Gesetz überträgt die Zuständigkeiten des Bundesministers der Finanzen auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes auf den Bundesminister des Innern. Es enthält umfangreiche Änderungen in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Bundesbeamtengesetz und im Soldatengesetz.
Betroffene Stellen
- § 36c: Neue Bestimmungen für die Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bei Rechtsverordnungen und Tarifverträgen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.