Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 64 Inkrafttreten: 1961-08-17 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-16 BGBl-Id: bgbl1-1961-64-1
842 B
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RGJW — 1961-08-16
- Titel: Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 64
- Inkrafttreten: 1961-08-17 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/64#page=2
- Kurz: Das Gesetz ändert das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, um die Aufgaben des Jugendamts zu präzisieren und zu erweitern, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten und die Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen.
Betroffene Stellen
- § 3 Nr. 1, 4 und 5: Neufassung der Nummern 1, 4 und 5
- § 4: Neufassung des gesamten § 4
- § 4a: Einfügung eines neuen § 4a
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.