Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 749 Inkrafttreten: 1953-01-01; 1952-12-03 (Artikel 12) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1952-51-1
434 B
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§ 21
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1952-12-02 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 749
§ 21 Abs. 1: Streichung von 'und hält der Dienstvorgesetzte ein Dienststrafverfahren für angezeigt,' und Ersetzung von 'er' durch 'der Dienstvorgesetzte'
§ 21 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Anhörung des Beschuldigten und Zugang zu Akten