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LawGit Spiegel 9b0e56f9d9 BGBl. 1957 I S. 172 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 172
Inkrafttreten: 1957-03-15 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1957-03-14

BGBl-Id: bgbl1-1957-6-3
1970-01-01 00:49:54 +00:00

845 B

RABATTG — 1957-03-14

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 172
  • Inkrafttreten: 1957-03-15 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/6#page=8
  • Kurz: Das Gesetz führt Einigungsstellen ein, die bei Wettbewerbsstreitigkeiten tätig werden können. Es ändert auch das Zugabewesen- und Rabattgesetz, um Einigungsstellen bei entsprechenden Rechtsstreitigkeiten zuzulassen.

Betroffene Stellen

  • § 13: Erlaubnis, Einigungsstellen bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Rabattgesetz zu rufen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.