Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 586 Inkrafttreten: 1963-08-08 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-08-07 BGBl-Id: bgbl1-1963-45-2
929 B
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PREISG — 1963-08-07
- Titel: Verordnung über die Gebühren für die Untersuchung des auf Grund von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des Saarvertrages in das Saarland eingehenden Fleisches
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 586
- Inkrafttreten: 1963-08-08 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/45#page=2
- Kurz: Die Verordnung regelt die Gebühren für die Untersuchung von Fleisch, das auf Grund von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des Saarvertrages in das Saarland eingehend. Die Gebühren werden nach dem Gewicht der Ware erhoben und können außerhalb der Dienstzeit erhöht werden.
Betroffene Stellen
- § 2 und § 3: Regelung der Gebühren für die Untersuchung von Fleisch im Saarland
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.