Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 764 Inkrafttreten: 1963-10-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-09-30 BGBl-Id: bgbl1-1963-57-3
893 B
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PFANDBG — 1963-09-30
- Titel: Verordnung über die Verwendung von Darlehen an die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Deckung für Kommunalschuldverschreibungen
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 764
- Inkrafttreten: 1963-10-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/57#page=12
- Kurz: Die Verordnung erlaubt öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten und Hypothekenbanken, Forderungen aus Darlehen an die EGKS als Deckung für Kommunalschuldverschreibungen zu verwenden. Diese Regelung gilt auch im Land Berlin.
Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 3: Erlaubnis zur Verwendung von Darlehen an die EGKS als Deckung für Kommunalschuldverschreibungen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.