Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 585 Inkrafttreten: 1961-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-05-27 BGBl-Id: bgbl1-1961-34-5
874 B
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PATG — 1961-05-27
- Titel: Verordnung über das Deutsche Patentamt
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 585
- Inkrafttreten: 1961-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/34#page=37
- Kurz: Die Verordnung regelt die Organisation und den Betrieb des Deutschen Patentamts, einschließlich der Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenabteilungen. Sie überträgt Ermächtigungen auf den Präsidenten des Patentamts und hebt die bisherige Verordnung über das Deutsche Patentamt auf.
Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 5: Ermächtigung übertragen
- § 22: Ermächtigung übertragen
- § 26 Abs. 3: Ermächtigung übertragen
- § 36 Abs. 4: Ermächtigung übertragen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.