Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 97 Inkrafttreten: 1953-06-30 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-04-01 BGBl-Id: bgbl1-1953-14-1
935 B
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MIETSCHG — 1953-04-01
- Titel: Wohnraumbewirtschaftungsgesetz
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 97
- Inkrafttreten: 1953-06-30
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/14#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die öffentliche Bewirtschaftung von Wohnraum im Hinblick auf den Wohnungsmangel und schränkt vorübergehend das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Betroffene Stellen
- § 4a: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs bei Wohnraumbewirtschaftung
- § 4b: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Mietverhältnissen bei Wiederaufbau oder Errichtung neuer Gebäude
- § 23 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Aufhebung von Mietverhältnissen bei Wiederaufbau oder Errichtung neuer Gebäude
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.