Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 926 Inkrafttreten: 1951-12-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-11-30 BGBl-Id: bgbl1-1951-55-3
297 B
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§ 1
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1951-11-30 — Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 926
§ 1: Ausnahmen für Mietverhältnisse über Wohnungen und Wohnräume, die nicht mehr den Preisvorschriften unterliegen