Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 84 Inkrafttreten: 1959-03-12; 1959-07-01 (Artikel 2 Nr. 3) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-03-11 BGBl-Id: bgbl1-1959-9-5
1.0 KiB
1.0 KiB
LKV — 1959-03-11
- Titel: Zweite Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Zweite Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 84
- Inkrafttreten: 1959-03-12; 1959-07-01 (Artikel 2 Nr. 3)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/9#page=12
- Kurz: Die Verordnung regelt Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für eisenbereifte Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Es werden spezifische Bedingungen für die Verwendung dieser Anhänger ohne vorschriftsmäßige Bremse festgelegt, insbesondere in bestimmten Flachlandgebieten. Zudem werden Änderungen an der Kennzeichnungsverordnung und der Ersten Verordnung über Ausnahmen für den Verkehr mit Saatgut vorgenommen.
Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung für Plomben bei Handels- und Importsaatgut
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.