Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1861 Inkrafttreten: 1961-10-14 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-10-13 BGBl-Id: bgbl1-1961-83-3
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LIQUIDATIONSGESETZ — 1961-10-13
- Titel: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1861
- Inkrafttreten: 1961-10-14 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/83#page=1
- Kurz: Die Verordnung regelt die Durchführung des Liquidationsgesetzes für die Deutsche Reichsbank und die Deutsche Golddiskontbank, insbesondere die Auslieferung von Bundesbankgenußscheinen an ehemalige Anteilseigner und die Erhöhung des Nennbetrags der Sammelurkunde.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.