Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 26 Inkrafttreten: 1959-01-25 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-01-24 BGBl-Id: bgbl1-1959-4-2
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LFINAG — 1959-01-24
- Titel: Vierte Verordnung zur Durchführung des Länderfinanzausgleichsgesetzes
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 26
- Inkrafttreten: 1959-01-25 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/4#page=2
- Kurz: Die Verordnung legt die endgültigen Ausgleichsbeiträge und -zuweisungen für das Ausgleichsjahr 1957 fest und regelt die Überweisungen zwischen den Ländern.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.