Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1448 Inkrafttreten: 1962-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-09-29 BGBl-Id: bgbl1-1965-55-4
434 B
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§ 1
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1965-09-29 — Neufassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte und des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1448
§ 1: Altersgelder, die vor dem 1. Januar 1962 bewilligt wurden, werden weiter gewährt, auch wenn sie nach den neuen Vorschriften nicht zu bewilligen wären.