Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 49 Inkrafttreten: 1961-07-16 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-07-15 BGBl-Id: bgbl1-1961-49-1
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KGEG — 1961-07-15
- Titel: Sechste Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes und des Kindergeldergänzungsgesetzes (Griechenland)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 49
- Inkrafttreten: 1961-07-16 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/49#page=2
- Kurz: Die Verordnung führt Änderungen am Kindergeldgesetz und Kindergeldergänzungsgesetz durch, insbesondere zur Finanzierung und Verwaltung von Straßenbauvorhaben.
Betroffene Stellen
- § 5: Erhöhung der Zahl von 9000 auf 50000 in Absatz 2
- § 5a: Neuer Paragraph zur Zuwendung für fremde Träger der Straßenbaulast
- § 6: Einführung von Absatz 1a
- § 7: Einführung von Absatz 2a
- § 8: Einführung von Absatz 4a
- § 8 Abs. 5: Ersetzen des Punktes durch Semikolon und Anfügen eines Halbsatzes
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung
- § 9 Abs. 8: Neue Fassung
- § 9: Einführung von Absätzen 9 und 10
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.