Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 1076 Inkrafttreten: 1956-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1956-54-9
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KAEANO — 1956-12-29
- Titel: Gesetz zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 1076
- Inkrafttreten: 1956-04-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/54#page=66
- Kurz: Das Gesetz ändert die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben, insbesondere durch Streichungen und Ersetzungen von Bestimmungen bezüglich der Einwohnerzahl von Gemeinden.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Worte 'Gemeinden mit 3000 und weniger Einwohnern' gestrichen
- § 1 Abs. 3: Wird zu § 2 Abs. 4; bisheriger § 2 Abs. 4 aufgehoben
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Worte 'mit mehr als 3000 Einwohnern' gestrichen
- § 2 Abs. 1 Buchstabe b und § 3 Abs. 2: Worte '3 001 bis 25 000' ersetzt durch '25 000 und weniger'
- § 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2: Worte 'mit mehr als 3000 Einwohnern' gestrichen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.