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LawGit Spiegel 43c05a20fd BGBl. 1956 I S. 1076 · Änderung · Gesetz zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 1076
Inkrafttreten: 1956-04-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1956-12-29

BGBl-Id: bgbl1-1956-54-9
1970-01-01 00:48:39 +00:00

1.1 KiB

KAEANO — 1956-12-29

  • Titel: Gesetz zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 1076
  • Inkrafttreten: 1956-04-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/54#page=66
  • Kurz: Das Gesetz ändert die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben, insbesondere durch Streichungen und Ersetzungen von Bestimmungen bezüglich der Einwohnerzahl von Gemeinden.

Betroffene Stellen

  • § 1 Abs. 2 Satz 1: Worte 'Gemeinden mit 3000 und weniger Einwohnern' gestrichen
  • § 1 Abs. 3: Wird zu § 2 Abs. 4; bisheriger § 2 Abs. 4 aufgehoben
  • § 2 Abs. 1 Satz 1: Worte 'mit mehr als 3000 Einwohnern' gestrichen
  • § 2 Abs. 1 Buchstabe b und § 3 Abs. 2: Worte '3 001 bis 25 000' ersetzt durch '25 000 und weniger'
  • § 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2: Worte 'mit mehr als 3000 Einwohnern' gestrichen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.