Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 497 Inkrafttreten: 1961-05-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-05-06 BGBl-Id: bgbl1-1961-30-2
799 B
799 B
JGS — 1961-05-06
- Titel: Neufassung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 497
- Inkrafttreten: 1961-05-27
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/30#page=1
- Kurz: Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wird in einer neuen Fassung bekannt gemacht. Es regelt die Aufnahme von Schriften in eine Liste, die Kinder und Jugendliche sittlich gefährden könnten, und legt Beschränkungen für den Vertrieb und die Werbung solcher Schriften fest.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.