Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 89 Inkrafttreten: 1966-02-13 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-02-12 BGBl-Id: bgbl1-1966-6-1
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- § 10 Abs. 1: Eintragung in das Impfbuch gilt als Ausstellung eines Impfscheines
- § 10 Abs. 2: Eintragung über endgültige Befreiung gilt als ärztliches Zeugnis